Beerdigung



Beerdigung - bezeichnet zum einen die gottesdienstliche Trauerfeier für einen Verstorbenen, zum anderen die kirchliche Bestattung eines Sarges oder einer Urne z.B. auf dem Friedhof.

Seit jeher haben Menschen Bräuche entwickelt, der Verstorbenen zu gedenken und sich als Angehörige über den Verlust hinwegzutrösten. Christen glauben, dass der Tod zwar von den hier Lebenden trennt, die Verbindung mit dem lebendigen Gott aber nicht abreißt. Wir bleiben in Gottes Hand und die Toten verlieren sich nicht im Nichts. In der kirchlichen Bestattung kommt zum Ausdruck, dass der auferstandene Christus "dem Tod die Macht genommen hat" (2.Timotheus 1, 10).

Der Gottesdienst zur Bestattung will dabei die Hoffnung auf die Auferstehung der Toten zum Ausdruck bringen. Er findet in der Regel in der Trauerhalle auf einem unserer Friedhöfe statt. In Ausnahmefällen kann eine Trauerfeier auch in einer unserer Kirchen erfolgen. Hier finden Sie dazu besondere Regelungen.

Der Beerdigung voraus geht das Trauergespräch. Auf ihren Anruf im Pfarramt hin oder auf Vermittlung durch den Bestatter kommt Pfarrer Geiss zu Ihnen ins Trauerhaus. Gern dürfen Sie Pfarrer Geiss auch rufen, wenn Sie eine Aussegnung wünschen, bevor der Leichnam aus dem Hause geholt wird.

Die traditionell christliche Form der Bestattung ist die Erdbestattung. Sie würdigt den Leib als Gabe Gottes, der nun zur Ruhe gebettet wird. In diesem Fall folgt die Beerdigung wenige Tage auf den Eintritt des Todes. Bei einer Feuerbestattung findet dagegen die Trauerfeier in der Regel gut eine Woche später zusammen mit der Urnenbeisetzung statt. Auf Wunsch kann auch die gottesdienstliche Feier mit Sarg erfolgen, ehe die Einäscherung erfolgt. Soll die Urnenbeisetzung nicht auf einem unserer Friedhöfe erfolgen, sondern z.B. in einem Ruheforst, so ist die Begleitung des Pfarrers nur nach Absprache und im Bereich des Kirchenkreises Hanau üblich.

Zur kirchlichen Begleitung eines Trauerfalls gehört schließlich, dass am Sonntag nach der Beerdigung des Toten im Gottesdienst in der Fürbitte gedacht wird.

Die kirchliche Bestattung setzt voraus, dass der / die Verstorbene der evangelischen Kirche angehörte. Auf Wunsch der Eltern können auch ungetauft verstorbene Kinder kirchlich bestattet werden. Gehörte der / die Verstorbene einer anderen christlichen Kirche an, so kann er / sie in Ausnahmefällen bestattet werden. In der Regel werden Verstorbene, die keiner christlichen Kirche angehörten, nicht kirchlich bestattet.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten unserer Landeskirche.


Ansprechpartner:
Derzeit unbesetzt.

Kontakt: Tel: 06183 2248
E-Mail: pfarramt.neuberg@ekkw.de


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Stand: 19.02.2017